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Heilpraktiker im Landkreis Karlsruhe

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß dem Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

Zuständige Stelle

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für das Heilpraktikerwesen in der gesamten Region Nordbaden zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Informationen zu den Voraussetzungen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Verfahrensablauf

Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Kosten

Die Kosten erfragen Sie bitte beim Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 28.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr