Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Zweitwohnsitz melden

Wer neben seinem eigentlichen Wohnsitz, weitere Wohnsitze hat, muss diese anmelden, so schreibt es der Gesetzgeber vor.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Forst, Telefon 07251- 780 200

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Bei welchem Ihrer Wohnsitze es sich um den Erst- bzw. Zweitwohnsitz handelt, hängt davon ab, wie lange Sie sich wo aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist immer der, den Sie vorwiegend nutzen, wo sich also beispielsweise Ihre Familie aufhält.

Fristen

Auskünfte erteilt das Bürgerbüro

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz

Kosten

Auskünfte erteilt das Bürgerbüro

Freigabevermerk

Gemeinde Forst 07.06.2013

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr