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Staatsangehörigkeitsausweis im Landkreis Karlsruhe

Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Dieser Nachweis ist für alle Behörde verbindlich. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Außer Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Person erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Füllen Sie dazu den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises aus.

Zuständige Stelle

Für die Ausstellung ist die Behörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständig:

-bei Wohnort im Landkreis Karlsruhe immer die Wohnortgemeinde

-bei Wohnort in Karlsruhe, die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Karlsruhe

-bei Wohnort im Ausland: Die deutsche Auslandsvertretung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

-kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

-durch Sammeleinbürgerung im Zusammenhang mit Gebietsveränderung 1938 bis 1943

-durch staatlichen Hoheitsakt

-durch Erklärung, deutscher Staatsangehöriger sein zu wollen oder

-durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg.

Verfahrensablauf

Antrag und Anlagen werden in der Wohngemeinde vollständig ausgefüllt abgegeben.

Fristen

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

-eigene beglaubigte Geburtsurkunde

-Heiratsurkunde Eltern

-aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)

- möglichst Mail-Adresse für Rückfragen

Bei Bedarf werden weitere Unterlagen angefordert

Kosten

51,00 €

Hinweise

-

Freigabevermerk

22.10.2018

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr