Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Amt für Ordnung und Recht

Beschreibung

Das Amt für Ordnung und Recht bildet hinsichtlich der Unterschiedlichkeit und Vielfalt seiner einzelnen Aufgabenbereiche eines der umfangreicheren Ämter.
Unsere Zuständigkeiten und Rechtsgebiete umfassen folgende Bereiche im Detail:

- Ausländerbehörde:

  • Visa
  • Aufenthaltserlaubnisse
  • Niederlassungserlaubnisse
  • Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
  • Integrationsberatung, insbesondere hinsichtlich der Sprachkenntnisse

- Justiziariat:

  • Rechtliche Beratung der Fachämter des Landratsamtes
  • Prozessführung
  • rechtliche Beratung und Unterstützung von Politik- und Verwaltungsspitze

- Ordnungswesen:

  • Einbürgerungen
  • Namensänderungen
  • Standesamtsaufsicht
  • Versammlungsrecht
  • Gewerbeangelegenheiten
  • Heimaufsicht
  • Waffen- und Sprengstoffgenehmigungen
  • Unterbringung psychisch Kranker
  • Beratung und Anmeldung von Prostituierten

Hausanschrift

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Da beim Landratsamt Karlsruhe nur Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparker zur Verfügung stehen (max. 2 Stunden) - bitte die Parkhäuser „Staatstheater“ und „Kongresszentrum“ benutzen.

Anfahrtsbeschreibung

Das Dienstgebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Straßenbahnhaltestellen: "Ettlinger Tor" und "Konzerthaus", erreichbar mit den Straßenbahnlinien: S1/S11, S4, 2 und 5.

 

Zugang für Gehbehinderte:

Stufenloser Zugang am Haupteingang. Aufzüge sind im Gebäude vorhanden.

Kontakt

Telefon 0721 936 84310
Fax 0721 936 80992

Öffnungszeiten

Servicezeit

Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Montag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Zuständigkeit

Unsere Ansprechpartner finden Sie hier

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr