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Leistungen

Das BOGY-Praktikum absolvieren

Das BOGY-Praktikum ist ein wichtiges Element der beruflichen Orientierung am Gymnasium. Sie sollen die vielfältigen Tätigkeiten und Anforderungen im jeweiligen Berufs- bzw. Studienfeld kennenlernen. Das Praktikum soll Ihnen helfen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und frühzeitig das zu Ihnen passende Studium oder den zu Ihnen passenden Ausbildungsberuf zu finden.

Zuständige Stelle

Ihre Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besuchen die 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums.

Verfahrensablauf

Sie absolvieren ein Praktikum in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Hochschulen. Dafür suchen Sie sich eine Praktikumsstelle, die Ihren Interessen und Berufswünschen entspricht. Im Vorfeld erhalten Sie von Ihrer Schule Informationen zur Durchführung des BOGY-Praktikums – wie z. B. den Zeitraum – und können sich beraten lassen. . Nehmen Sie dann Kontakt mit der gewünschten Praktikumsstelle auf und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise ab. In der Regel teilen Sie Ihrer Schule anhand eines Rückmeldebogens den ausgewählten Praktikumsplatz mit.

Ihre Schule entscheidet dann, ob die Praktikumsstelle der Beruflichen Orientierung dient.

Das Praktikum dauert in der Regel eine Unterrichtswoche.

Teil des BOGY-Praktikums ist auch eine schulische Vor- und Nachbereitung z. B. in Form eines Praktikumsberichts. So wird das Lernen in der Schule mit dem Lernen und Arbeiten in der Praktikumsstelle verbunden.

Fristen

Die betreuende Lehrkraft bzw. die Praktikumsstelle informiert Sie hierüber.

Erforderliche Unterlagen

Von Ihrer betreuenden Lehrkraft bzw. der Praktikumsstelle erhalten Sie entsprechende Unterlagen.

Kosten

ggf. Fahrkosten zur Praktikumsstelle

Hinweise

Keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.04.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr