Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

-

Hinweise

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 18.11.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr