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Leistungen

Fundsachen nachfragen (online)

Fundsachen können im Fundbüro (Bürgerbüro) abgegeben und nachgefragt werden.
Außerdem ist eine Nachfrage per Onlineantrag möglich.

Onlineantrag und Formulare

  • Fundsache Deutschland Die Gemeinde Forst nutzt den Online-Dienst Nova Find der: RUBICON IT GmbH Gonzagagasse 16 1010 Wien Österreich E-Mail: contact@nova-find.eu Firmenbuchnummer: 615231b Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU80745589

Zuständige Stelle

Fundbüro Forst, Telefon 07251 - 780 200

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
  • Verfahrensablauf

    Nutzen Sie für eine Nachfrage gerne den Onlineantrag.

    Fristen

    Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.

    Kosten

  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos
  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
  • Hinweise

    Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

    Die Höhe des Finderlohns beträgt:

    • bei einem Wert bis EUR 500,00: 5 %
    • bei einem Wert über EUR 500,00: 25 € (5 % von EUR 500,00) plus 3 % von dem über EUR 500,00 hinausgehenden Wert.

    Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von EUR 50,00 keinen Finderlohn, darüber hinaus

    • 2,5 % für einen Wert zwischen EUR 50,00 und EUR 500,00 und
    • 1,5 % für den EUR 500,00 überschreitenden Wert.

    Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

    Freigabevermerk

    Gemeinde Forst 06.06.2013

    Kontakt

    Gemeindeverwaltung
    Weiherer Str. 1
    76694 Forst

    Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

    Montag bis Mittwoch:
    09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Donnerstag:
    09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    Freitag:
    09.00 Uhr bis 12 Uhr

    Erreichbarkeit vor Ort nur nach
    vorheriger Terminvereinbarung direkt über
    den Zuständigkeitsbereich,
    per E-Mail oder telefonisch.

    hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

    Behördenrufnummer 115 
    Montag bis Freitag
    von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr