Bürgerinformationen

Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema "Quo vadis Heidesee"

In der Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Quo vadis Heidesee“ am Donnerstag, 07.09.2023 ging es hauptsächlich um die sinnvolle Nutzung und weitere Entwicklung des Forster Freizeitparks. Die Anlage aus den 1980ern ist in die Jahre gekommen, der Renovierungsstau ist enorm. Für die Wasserattraktionen gibt es nur noch schwer Ersatzteile, das Personal ist knapp. Trotz mehrfacher Stellenausschreibungen war es nicht möglich, auch nur einen einzigen Fachangestellten für Bäderbetrieb einzustellen, der die technischen Anlagen während des Badebetriebes zwingend überwachen muss.
Unter diesen schwierigen Prämissen wurde die Firma IFT beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die vier Varianten als Weg in die Zukunft beleuchtet hat.
 
Variante 1: Erhalt Status Quo => fehlende Wirtschaftlichkeit, nicht weiterverfolgen 
Variante 2: Rückbau Naturbad zur Badestelle => weiterverfolgen
Variante 3: Kostenoptimierung im Bestand => nicht weiterverfolgen
Variante 4: Aufwertung und Ausbau des Angebotes => weiterverfolgen
 
Bei der Erläuterung der genannten Varianten vor den Zuschauern im Alex Huber Forum durch einen Mitarbeiter der Firma IFT ergab sich, dass nur die Varianten  2 und 4 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wirklich sinnvoll weiterzuverfolgen sind ( Präsentation: Zukunftsfähiges Nutzungs und Entwicklungskonzept Heidesee Forst)
In seinem Schlusswort betonte Bürgermeister Bernd Killinger noch einmal, dass eine grundlegende Sanierung der Infrastruktur des Heidesees zwar wünschenswert sei aber dauerhaft finanziell die Gemeinde überfordert. Es gäbe zu viele Pflichtleistungen, die eine Gemeinde zu erfüllen hat, deshalb müsse man genau abwägen, welche freiwilligen Leistungen man bereit ist, zu erbringen.
Alle Unterlagen und Präsentationen zum Thema Zukunftsgestaltung des Heidesees sind auf der Homepage der Gemeinde unter www. forst-baden.de nachzulesen.
Die dazugehörigen Protokolle und Beschlüsse des Gemeinderates können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Ratsinformationen“ zurückverfolgt und eingesehen werden.

Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Schienengütertrasse und Autobahnausbau

Datum : 22.06.2023
Bürgermeister Bernd Killinger und der sachkundige Bürger Karl-Heinz Garre informieren über die Historie des Dialogforums der Bahn zum Ausbau der Schienengütertrasse zwischen Mannheim und Karlsruhe. Seit 2,5 Jahren läuft die Grundlagenermittlung für die Korridorfindung der geplanten Neubaustrecke.
Eine reine Streckenertüchtigung kommt nicht in Frage, es muss eine weitere zusätzliche Strecke geben, um den Bedarf decken zu können.
Bürgermeister Killinger erklärte zur Diskussion um die generelle Zulassung der verschiedenen Varianten, dass es sich um ein europäisches Projekt handelt, für das der Bund unbedingt eine solche Trasse im Rahmen des Verfahrens finden wolle und man sich als Gemeinde nur bedingt wehren kann.
Aktuell werden noch alle Linienvarianten betrachtet aus denen dann eine Vorzugsvariante ermittelt werden soll. Es gibt noch keine konkrete Vorplanung die ins Raumordnungsverfahren und danach in Planfeststellungsverfahren münden. Letztendlich wird das Bundesverkehrsministerium in Form einer Vorlage für das Parlament die konkrete Trassenführung bestimmen.
 
Karl-Heinz Garre ergänzte seine Ausführungen zum Ausbau der Bahnstrecke, dass neben der geplanten Trassenführung auch ein vierspuriger Ausbau der BAB 5 geplant sei. Eine Kombination beider Projekte ist im Bundesverkehrswegeplan verankert.
Aufgrund der vielen Hürden die noch überwunden werden müssen (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Widerstände aus der Bevölkerung und aus den Kommunen usw.) ist mit einem Start des Ausbaus nicht vor 2030 zu rechnen.
 
Die künftigen weiteren Planungen im Hinblick auf verschiedene Verkehrsarten, die im Forster Raum noch angestrebt sind, bedeuten eine gravierende Überbündelung der Maßnahmen. Neben der geplanten Bahntrassenführung Mannheim-Karlsruhe und dem geplanten vierspurigen Ausbau der BAB 5 wird aktuell auch das Thema S2 (Stadtbahnlinie Bruchsal-Waghäusel) wieder aufgegriffen. Auch die Überlegungen für eine Forster Ortsumfahrung sind mindestens 20 Jahre alt. Die Volocopter Testflugstrecke über dem Gebiet von Forst ist genehmigt. Wenn alle diese Maßnahmen tatsächlich zum Zuge kämen, würde bei Betrachtung der vorhandenen Infrastruktur eine Überbündelung und eine Zerschneidung vorliegen. Im Falle einer nachgewiesenen Überbündelung müsste eine Schienengütertrasse bei Forst zurückgestellt werden oder die Trassenführung hier würde ausscheiden. Darauf zielen derzeit die politischen Bemühungen ab. Bürgemeister Killinger hat in der Bürgerversammlung dargestellt, dass es für Forst ein großer Erfolg ist, dass auf Forster Gemarkung derzeit zwingend Tunnelstrecken vorgesehen sind und der Erhalt von Gewerbeflächen als Leitlinienkriterium und nicht nur als „erweitertes Kriterium“ aufgenommen wurde. Ferner soll das Thema „Überbündelung“ nun gleichberechtigt wie die „Zerschneidung“ oder der „Einschluss“ behandelt werden. Durch akribische Kleinarbeit konnte dargestellt werden, dass in Forst eine Schienengütertrasse mit hoher Wahrscheinlichkeit den „Tatbestand der Überbündelung“ erfüllt.
 

Neues Parkraumkonzept Gemeinde Forst

Unterlagen Präsentation und Pläne zum Parkraumkonzept

Bericht aus Mitteilungsblatt KW 12 zur Informationsveranstaltung vom 14. März 2023

Öffentliche Informationsveranstaltung am Dienstag, 14. März 2023, 19 Uhr, im Saal Waldseeblick

Ortsumfahrung Bruchsal Ost

Ernüchterung in Forst: Bis 2025 soll die Planung für die Maßnahme „B35 Ortsumfahrung Bruchsal/Ostast“ beginnen. Der achtspurige Ausbau der A5 zwischen dem Kreuz Walldorf und dem Dreieck Karlsruhe soll bereits ab 2021 durch den Bund geplant werden. Der Forster Gemeinderat lehnt das Projekt  „Ostast“ ab. Informationen zum Bundesverkehrswegeplan und dem Ostast gibt es im Projektinformationssystem 

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B35-G10-BW/B35-G10-BW.html

und auf der Webseite des Landesverkehrsministeriums

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/bundesverkehrswegeplan-bvwp/bundesfernstrasse-bvwp/

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr