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Leistungen

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Zuständige Stelle

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Verfahrensablauf

Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Vertiefende Informationen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von

Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel. 0711 - 9519610).

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr