Wohnsitz abmelden
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie eine Wohnung aufgeben, oder in das Ausland umziehen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie
- innerhalb Deutschlands umziehen
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, sodass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird,
oder wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Für die Abmeldung müssen Sie den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Formular erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Forst. Zum Nachweis der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, Kinderpass oder Geburtsurkunde.
Kosten
keine
Freigabevermerk
Gemeinde Forst 06.06.2013