Behördenwegweiser
Bauamt
Kontakt
Öffnungszeiten
Kernzeit
Erreichbarkeit vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung direkt über den Zuständigkeitsbereich, per E-Mail oder telefonisch.
Montag
09:00 Uhr
- 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr
- 15:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr
- 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr
- 19:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Herr Frank Dochat
Bauamtsleiter
Telefon 07251 780 205
E-Mail dochat@forst-baden.de
Gebäude Rathaus, Weiherer Str. 1, 76694 Forst
Raum 205
Frau Claudia Wünsch
Leitung Bauamt Technischer Bereich
Gebäude Rathaus, Weiherer Str. 1, 76694 Forst
Raum 206
Frau Melanie Improta
Bau- und Friedhofswesen
Gebäude Rathaus, Weiherer Str. 1, 76694 Forst
Raum 208
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Gemeinde ForstLeistungen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Baumfällgenehmigung beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
- Friedhof Liegezeiten
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Kanalstörung melden
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Seebestattung
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Straßenbeleuchtung Störung melden
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
- Abbruch baulicher Anlagen Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
- Netze BW - Störung in der Straßenbeleuchtung melden
