Was mache ich wo?

Der BW-Tarif

Mit dem BW-Tarif können Sie auch bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinweg mit einem Ticket von jeder ÖPNV-Haltestelle zu jeder anderen im Land fahren.

Beispiel: Wenn Sie mit der Bahn von Stuttgart nach Tübingen fahren möchten, können Sie ohne ein weiteres Ticket mit dem ÖPNV innerhalb Stuttgarts zum Hauptbahnhof und in Tübingen zum Beispiel zu den Kliniken fahren.

Erhältlich ist der BW-Tarif als E-Ticket und an allen Verkaufsschaltern oder Fahrscheinautomaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Land sowie in einzelnen Regiobuslinien.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.04.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr