Was mache ich wo?

Flugplätze

Die drei Verkehrsflughäfen in Baden-Württemberg sind:

  • Landesflughafen Stuttgart
  • Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden
  • Regionalflughafen Friedrichshafen

Außerdem gibt es weitere 18 Verkehrslandeplätze, die insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr dienen.

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Flugplätze. Darunter ungefähr

  • 50 Segelfluggelände,
  • 60 Sonderlandeplätze,
  • 80 Hubschraubersonderlandeplätze.

In den zugehörigen Leistungen können Sie nachlesen,

  • wie Sie eine Genehmigung für den Massenaufstieg von Kinderluftballons erhalten,
  • was Sie bei der Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen beachten müssen und
  • in welchen Fällen und wie Sie eine Außenstart- und landeerlaubnis beantragen können.

Freigabevermerk

28.03.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr