Was mache ich wo?

Frauen

In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen darüber,

  • wo Frauen, die Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung geworden sind oder befürchten, Opfer zu werden, Hilfe und Unterstützung erhalten und
  • wie Sie sich davor schützen können.

Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen oder einer Bedrohung ausgesetzt, rufen Sie schnellst möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Notrufnummer 110.

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr