Was mache ich wo?

Hochschule

Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen in Baden-Württemberg die regulären Bewerbungswege an einer Hochschule offen. Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. Reifezeugnisse oder Fachschulabschlüsse) wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule aufzunehmen, wenn Sie

  • in Deutschland die Hochschulreife oder ein Hochschulstudium anstreben,
  • ein im Herkunftsland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen wollen oder
  • im Herkunftsland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und diesen Beruf in Deutschland ausüben möchten.

Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule hat ein besonderes Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler und deren nachgereiste Familienangehörige. Dieses gilt auch für Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte, Flüchtlinge und deren nachgereiste Familienangehörige.

Beispiele:

  • Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache nach TestDaF-Niveau
  • Beratung und berufliche Orientierung
  • Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • Studienvorbereitende und -begleitende Seminare
  • Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg
  • Stipendien und Seminare

Achtung: Sie müssen den Förderantrag frühzeitig einreichen, damit eine Zulassung noch vor Ihrem 30. Lebensjahr erfolgen kann. Eine spätere Zulassung zur Förderung ist nicht möglich.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 02.08.2021 freigegeben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr