Was mache ich wo?

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung unterstützt Städte, Gemeinden und Zweckverbände, um städtebauliche Missstände zu beheben. Ziel ist die Durchführung und Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, durch die ein abgegrenztes Sanierungsgebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem private und kommunale Modernisierungsmaßnahmen, die Neugestaltung des öffentlichen Raums und Verbesserungen gewerblicher Standorte.

Die Fördermittel werden als Anteilsfinanzierung für die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung bereitgestellt.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Serviceportal.

Für die Nutzung benötigen Sie ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER-Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.

Für bewilligte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bzw. städtebauliche Vorhaben benötigen Sie zusätzlich die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.

Freigabevermerk

16.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr