Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnisses haben und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stand: 15.03.2022

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Servicezeiten:


Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch:

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 18 Uhr