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Leistungen

Anti-Korruptionsbeauftragter des Landratsamtes Karlsruhe

Der Anti-Korruptionsbeauftragte steht als Ansprechpartner in allen Angelegenheiten zum Thema "Korruption" für den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Karlsruhe zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Anti-Korruptionsbauftragter / Kommunal- und Prüfungsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Um möglicher Korruption innerhalb der Landratsamtverwaltung vorzubeugen bzw. sie im konkreten Fall besser bekämpfen zu können, wurde ein Anti-Korruptionsbeauftragter für das Landratsamtes Karlsruhe einschließlich seiner Eigenbetriebe bestellt. Bei einem Korruptionsverdacht nimmt der Anti-Korruptionsbeauftragte Hinweise von Mitarbeitern und Kunden, auf Wunsch vertraulich, entgegen und veranlasst ggf. die notwendigen Maßnahmen.

Herr Joachim Schöffler, Anti-Korruptionsbeauftragter
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 936 - 53200
Fax: 0721 936 - 53599
E-Mail: Joachim.Schoeffler@landratsamt-karlsruhe.de

Als weitere Anlaufstelle gibt es einen externen Vertrauensanwalt. Er ist Ansprechpartner, wenn der Hinweisgeber gegenüber dem Landratsamt anonym bleiben will. Der Vertrauensanwalt darf anwaltliche Verschwiegenheit zusichern. Er wird als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Weisungen des Landratsamtes.

Herr Dr. Werner Finger, Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg
Erzbergerstraße 113a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 985 - 4866
Fax: 0721 985 - 4854
E-Mail: vertrauensanwalt@deubnerkirchberg.de
Internet: http://www.deubnerkirchberg.de/anwaelte/dr-werner-finger/

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 19.10.2011

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr