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Leistungen

Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Karlsruhe

Das neue Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB XII sind, den Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Karlsruhe entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Zuständige Stelle

Amt für Grundsatz und Soziales

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach SGB II/ Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und

  • das 25. Lebensjahr bzw. bei Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
  • eine Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege besuchen. 

Verfahrensablauf

Folgende Antragsformulare stehen zur Verfügung:

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Anlage 1 - Bestätigung der Schule / Kita zu Ausflügen/ Klassenfahrten
Anlage 2 - Bestätigung der Schule zum Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Anlage 3 - Bestätigung der Schule zur Lernförderung (Nachhilfe)

Die Anträge können Sie selbst ausfüllen und an das Landratsamt Karlsruhe schicken. Sie können die Leistungen auch beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohngemeinde beantragen. Leistungsbezieher nach dem SGB II sollten den Antrag bei der für sie zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Landkreis Karlsruhe stellen.
 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Grundsatz und Soziales, Sachgebiete "Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Bildung und Teilhabe" 

 

Kosten

-

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 22.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr