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Leistungen

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum im Landkreis Karlsruhe

Das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum besteht seit 1995 und ist als Nachfolger des Dorfentwicklungsprogramms das wichtigste Strukturförderprogramm der Landesregierung. Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage der vier Regierungspräsidien abrufbar.

Zuständige Stelle

Büro des Landrats 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Das Büro des Landrats ist für die Koordinierung des Förderprogrammes "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" vom Land Baden-Württemberg zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich, welche fallabhängigen Unterlagen Sie für Ihre Antragsstellung benötigen.

Kosten

-

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 20.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr