Fundsachen nachfragen (online)
Fundsachen können im Fundbüro (Bürgerbüro) abgegeben und nachgefragt werden.
Außerdem ist eine Nachfrage per Onlineantrag möglich.
Onlineantrag und Formulare
- Fundsache Deutschland Die Gemeinde Forst nutzt den Online-Dienst Nova Find der: RUBICON IT GmbH Gonzagagasse 16 1010 Wien Österreich E-Mail: contact@nova-find.eu Firmenbuchnummer: 615231b Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UID: ATU80745589
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Nutzen Sie für eine Nachfrage gerne den Onlineantrag.
Fristen
Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.
Kosten
Hinweise
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
- bei einem Wert bis EUR 500,00: 5 %
- bei einem Wert über EUR 500,00: 25 € (5 % von EUR 500,00) plus 3 % von dem über EUR 500,00 hinausgehenden Wert.
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von EUR 50,00 keinen Finderlohn, darüber hinaus
- 2,5 % für einen Wert zwischen EUR 50,00 und EUR 500,00 und
- 1,5 % für den EUR 500,00 überschreitenden Wert.
Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.
Freigabevermerk
Gemeinde Forst 06.06.2013
