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Leistungen

Gebäudeaufnahme im Landkreis Karlsruhe

Das Liegenschaftskataster kann seinem Zweck als einzig vollständiger Nachweis der Flurstücke nur gerecht werden, wenn auch die Gebäude auf den Flurstücken vermessen und in den Unterlagen beschrieben sind.

Informationen zur Gebäudeaufnahme erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.  

Zuständige Stelle

Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind verpflichtet, die Errichtung und die Änderung von Gebäuden anzuzeigen und die Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

Verfahrensablauf

Das Vermessungsamt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur können die Gebäudeeinmessung auch ohne Antrag des Eigentümers von Amts wegen durchführen.

Weitere Informationen hierzu können Sie im Flyer Gebäudeaufnahme nachlesen.

Auskunft und Beratung erhalten Sie von den für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Außendienstmitarbeitern.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich, ob und welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Kosten

Die Gebühren für die Gebäudeaufnahme richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 25.10.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr