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Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.

Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehören u.a.:

  • Widersprüche gegen Abgabenbescheide der Gemeinden
  • Aufsichtsbeschwerden.

Zuständige Stelle

Abteilung Kommunalwesen und Wahlen

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Widersprüche gegen Abgabenbescheide sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Kommunal- und Prüfungsamt einzulegen.

Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Kommunal- und Prüfungsamt, Abteilung Kommunalwesen und Wahlen.

Kosten

Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe

 

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 13.10.2011

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr