SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Zuständige Stelle
Die Stelle, die Sie zur Zahlung auffordert.
Persönlicher Kontakt
Bürgermeister
Sekretariat Bürgermeister
Leiter Hauptamt
Sekretariat Hauptamt
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Sekretariat Bauamt
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Gemeindekasse
Gemeindekasse
Jugendarbeit / Schulsozialarbeit
Jugendarbeit / Schulsozialarbeit
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Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Flüchtlings- und Integrationsangelegenheiten
Anweisdienst
Anweisdienst
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Verfahrensablauf
Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.
Wenn Sie es schriftlich erteilen:
- Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
- Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.
Fristen
Keine
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
zeitnah
Freigabevermerk
Stand: 24.11.2020
Verantwortlich: Finanzministerium, Innenministerium