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Leistungen

Steuerliche Lebensbescheinigung beantragen

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.

 

Eine Lebensbescheinigung kann z.B. für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke ist in der Regel gebührenfrei.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Forst, Telefon 07251- 780 200

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Beantragung über das Bürgerbüro

Kosten

Auskünfte erteilt das Bürgerbüro

Freigabevermerk

Gemeinde Forst 07.06.2013

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr