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Leistungen

Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige / Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.

Hinweis:

Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
    - Gültiger Personalausweis oder
    - Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • das/die Kennzeichenschilder

Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters.
Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.

 

Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

Schriftliche Verlusterklärung  (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

 

Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

Kosten

26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,

eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette

sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder

Hinweise

Weiterführende Informationen

Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!

Freigabevermerk

21.08.2014

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr