Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie eine Wohnung aufgeben, oder in das Ausland umziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie

- innerhalb Deutschlands umziehen
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, sodass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird,
  oder wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.

 

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Forst, Telefon 07251 - 780 200

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Formular erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Forst. Zum Nachweis der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Kinderpass oder Geburtsurkunde.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Gemeinde Forst 06.06.2013

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr