Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Zweitwohnsitz melden

Wer neben seinem eigentlichen Wohnsitz, weitere Wohnsitze hat, muss diese anmelden, so schreibt es der Gesetzgeber vor.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Forst, Telefon 07251- 780 200

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Bei welchem Ihrer Wohnsitze es sich um den Erst- bzw. Zweitwohnsitz handelt, hängt davon ab, wie lange Sie sich wo aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist immer der, den Sie vorwiegend nutzen, wo sich also beispielsweise Ihre Familie aufhält.

Fristen

Auskünfte erteilt das Bürgerbüro

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz

Kosten

Auskünfte erteilt das Bürgerbüro

Freigabevermerk

Gemeinde Forst 07.06.2013

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Servicezeiten:


Terminvereinbarung direkt über
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per E-Mail oder telefonisch:

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 18 Uhr