Zweitwohnsitz melden
Wer neben seinem eigentlichen Wohnsitz, weitere Wohnsitze hat, muss diese anmelden, so schreibt es der Gesetzgeber vor.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Bei welchem Ihrer Wohnsitze es sich um den Erst- bzw. Zweitwohnsitz handelt, hängt davon ab, wie lange Sie sich wo aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist immer der, den Sie vorwiegend nutzen, wo sich also beispielsweise Ihre Familie aufhält.
Fristen
Auskünfte erteilt das Bürgerbüro
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Meldebestätigung Hauptwohnsitz
Kosten
Auskünfte erteilt das Bürgerbüro
Freigabevermerk
Gemeinde Forst 07.06.2013