Bei welchem Ihrer Wohnsitze es sich um den Erst- bzw. Zweitwohnsitz handelt, hängt davon ab, wie lange Sie sich wo aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist immer der, den Sie vorwiegend nutzen, wo sich also beispielsweise Ihre Familie aufhält.
Fristen
Auskünfte erteilt das Bürgerbüro
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Meldebestätigung Hauptwohnsitz
Kosten
Auskünfte erteilt das Bürgerbüro
Freigabevermerk
Gemeinde Forst 07.06.2013
Kontakt
Gemeindeverwaltung Weiherer Str. 1 76694 Forst
Servicezeiten:
Terminvereinbarung direkt über den Zuständigkeitsbereich, per E-Mail oder telefonisch: