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Leistungen

Straßenvermessung im Landkreis Karlsruhe

Straßenvermessungen sind in der Regel umfangreichere Vermessungen, die aus Anlass des Neu- oder Ausbaus oder der Verlegung von Straßen erforderlich werden. 
Ähnliche Vermessungen werden auch bei Veränderungen von Bahnanlagen, Gewässern oder Dämmen notwendig.

Zuständige Stelle

Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Die Vermessungsarbeiten werden von den zuständigen Baulastträgern (Land, Landkreis, Gemeinde) in Auftrag gegeben, die auch für die Gebühren der Vermesung aufkommen.

Auskunft und Beratung erhalten Sie vom Sachgebiet Bodenordnung und Sondervermessung.

Erforderliche Unterlagen

Bitte nehmen Sie Kontakt zum Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung auf.

Kosten

Die Gebühren für eine Straßenschlussvermessung richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 25.10.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr