Was mache ich wo?

Hilfe für Gewaltopfer

Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.

Wir informieren Sie im Folgenden darüber,

  • wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
  • wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.

Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr