Naturbestattung beauftragen
Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.
Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.
Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.
Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Die Grabpflege übernimmt üblicherweise das kommunale Friedhofsamt bzw. bei Bestattungen im Wald die Natur. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern nicht möglich.
Zuständige Stelle
der Friedhofsträger (Städte und Gemeinden)
Persönlicher Kontakt
Bürgermeister
Sekretariat Bürgermeister
Leiter Hauptamt
Sekretariat Hauptamt
Leiter Rechnungsamt
Leiter Bauamt
Sekretariat Bauamt
Hauptamt / Öffentlichkeitsarbeit und Senioren
Sport- und Kulturamt
Vereine, Organisation und EDV
Personalamt
Kinder und Jugend, Schulen, VHS
Gewerbeamt / Feuerwehrangelegenheiten
Hauptamt Kinder / Jugend / Aushilfskräfte
Standesamt / Sozialamt
Rechungsamt / Steueramt
Gemeindekasse
Gemeindekasse
Jugendarbeit / Schulsozialarbeit
Jugendarbeit / Schulsozialarbeit
Jugendarbeit / Schulsozialarbeit
Registratur
Bauamt / Bauhof
Bauamt Technischer Bereich
Umwelt- / Ordnungsamt
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Flüchtlings- und Integrationsangelegenheiten
Anweisdienst
Anweisdienst
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die verstorbene Person wurde verbrannt.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.
Fristen
Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung der verstorbenen Person.
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde
- Ärztliche Bescheinigung, dass bei der Untersuchung der verstorbenen Person keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt wurden (Zweite Leichenschau als Voraussetzung für die Einäscherung)
Kosten
Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.10.2020 freigegeben.